| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär gemeinsam. Ein Grundstückserwerb kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dachverbandes IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Bonn erfolgen. |