Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten und Zweiten Vorsitzenden gemeinsam. Im Verhinderungsfall eines der beiden tritt an seine Stelle der Geschäftsführer oder der Schatzmeister. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.