Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter gemeinsam. Ist einer von beiden oder sind beide verhindert, so werden sie in der Reihenfolge von dem Schriftführer und/oder dem Rechungsführer vertreten. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen werden.