Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden vertreten Schatzmeister und Schriftführer gemeinsam. Der Fall der Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden.