Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Stellvertreter. Ist einer von ihnen verhindert, wird er durch den Schatzmeister vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.