Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten.