Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitglieder des Vereins: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart und dem Pressewart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von unter 511,29 Euro sind für den Verein auch verbindlich, wenn sie durch ein Mitglied des Vorstands getätigt werden.