Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Maßnahmen, die einen Finanzrahmen von 4.090,34 Euro überschreiten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.