Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in und bis zu zwei Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.