Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden gemeinsam, bei deren Verhinderung durch den Schriftführer und Kassenwart. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.