Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Ist einer von beiden oder beide verhindert, so werden sie (in der nachfolgenden Reihenfolge) vom Schriftführer und/oder vom Rechnungsführer vertreten. Die Verhinderung ist nicht nachzuweisen.