| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertendenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung gemeinsam mit dem Schriftführer zur Vertretung berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |