Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Leiter, dem Stellvertretenden Leiter, dem Kassenführer und zwei bis zu vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Leiter, im Verhinderungsfall durch den Stellvertretenden Leiter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.