Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.