Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam, bei Verhinderung eines von beiden tritt einer der stellvertretenden Vorsitzenden an dessen Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.