Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den Stellvertreter oder den Kassierer allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.