Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder dessen/deren Stellvertreter/in jeweils allein. Von den Beisitzern sind jeweils mindestens zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.