Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem Schatzmeister/in und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten duch ein Vorstandsmitglied.