| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schrifführerin, dem Schulleiter und dem Schulelternsprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außerderichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Bei Ausgaben von mehr als 511,29 Euro ist ein Beschluß der Mitgliederversammlung erforderlich. |