Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Ist einer von beiden oder sind beide verhindert, so werden sie -in der nachfolgenden Reihenfolge- vom Schriftführer und/oder dem Rechungsführer vertreten. Der Fall der Verhinderung muß nicht nachgewiesen werden.