Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem 1. Rechnungsführer, dem Stellvertretenden Rechnungsführer und dem Geländewart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 100,00 Euro belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch sein Stellvertreter bevollmächtigt.
Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.