Vorstand im sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und dem/der 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. Vorsitzenden und im Fall der Verhinderung, der nicht nachzuweisen ist, durch den/die 2. Vorsitzende/n