| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und 1. Rechnungsführer gemeinsam. Im Verhinderungsfall von einem der Genannten tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 102,26 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |