Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der 2. Vorsitzenden, und dem/der 2. Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.