| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer und der Sportwart.
Der Verein wird gerichlich und außergerichlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Eingehung von vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die den Betrag von DM 2.000,00 überschreiten, bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses. |