Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht jetzt aus dem 1. Vorsitzenden (President), dem 2. Vorsitzenden (Vice-President), dem Schriftführer (Secretary) und dem Kassenwart (Treasurer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.