| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftwart und der Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1.022,58 Euro bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |