Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied.