Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. oder 2. Vorsitzende/n und ein weiteres Vorstandsmitglied.