Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Im Falle der Verhinderung des 1. und 2. Vorsitzenden wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Kassenwart vertreten.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.