Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Rechnungsführer/in.
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch den/die Rechnungsführerin gemeinsam mit dem/der 1. oder dem/der 2. Vorsitzenden.
Der/die 1. und 2. Vorsitzende sind je einzelvertretungsberechtigt.