Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/ die 1. Vorsitzende, der/ die 2. Vorsitzende und drei Beisitzern/ Beisitzerinnen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/ den 1. Vorsitzende/n oder durch die/ den 2. Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.