Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, SchriftführerIn, KassenführerIn, Betreuungsgruppen-Beauftragten sowie einem/r VertreterIn der Schulleitung und einem/r VertreterIn des Elternbeirats.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.
Für Ausgaben über Euro 1.000 bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.