Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. Vorsitzende(n) und im Verhinderungsfall durch den/die stellvertrende(n) Vorsitzende(n). Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen werden.