| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtliche und außergerichtlich vertereten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |