| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den Kassenwart. Die jeweilige Verhinderung braucht nicht nachgewiesen werden. |