Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin und der Kassiererin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.