Vorstand im Sinne des
§ 26 BGB sind der Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.