Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und der/dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder den Kassenwart einzeln vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.