Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/derVorsitzenden und dem/der Kassenwart/in, zugleich Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei einem Gegenstandswert unter 1.533,88 Euro sind sie auch alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.