| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |