Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sieben Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.