Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.