| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Sportleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. |