Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Oberturnwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.