Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder durch zwei gemeinsam vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder (Schatzmeister, Schriftführer, Beisitzer).