Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist ermächtigt Ausgaben im Einzelfall bis 1.000,00 Euro vorzunehmen.