Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der dritten Vorsitzenden, dem/der ersten Kassenwart/in, dem/der zweiten Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden und dritten Vorsitzenden jeweils durch zwei gemeinschaftlich vertreten. Soweit sowohl der erste, der zweite und auch der dritte Vorsitzende verhindert sind, vertreten die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.