| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der 1. Vizepräsident, der 2. Vizepräsident, der Schriftführer und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Geschäftsführer ist als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB berechtigt den Verein in Geschäften der laufenden Verwaltung allein nach außen zu vertreten. |