Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Finanzverwalter.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.